Kleiner Hinweis: Die Kaltenbrunner als auch die München Strasse sind Staatsstraßen für die das Landratsamt zuständig ist und auch fühlt. Somit auch für deren Ausgestaltung, Beschilderung und der Regelung der Höchstgeschwindigkeit/ Überholverbot. Im Verkehrskonzept des Landratsamtes ist folgendes sogar vorgesehen :
” Radfahrer müssen als gleichwertige Verkehrsteilnehmer gesehen werden, die die
Umwelt nicht belasten und weniger Raum einnehmen als Autos (auf Straße und
Parkplatz).”
http://www.landkreis-miesbach.de/media/custom/221_2305_1.PDF?1329478284
Na dann kann man doch gleich mal bei der Kaltenbrunner Strasse anfangen.